Allgemeine Verkaufsbedingungen der Rittner Food Service GmbH & Co.KG

1. Geltung/Universelle Anwendung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nach erstmaliger
Einbeziehung für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Käufer), sofern der
Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die von uns angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt.

1.2 Wir haben das Recht, diese AGB jederzeit anzupassen. Die aktuell geltende Fassung dieser AGB ist auf unserer Website unter https://rittnerfoodservice.servicebund.de einsehbar.

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine
Geschäftsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Dem
formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit
ausdrücklich. Wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin noch keine ausdrückliche Zustimmung mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenlieferverträge, Einzelkaufverträge) haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen
Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.

2. Vertragsschlussmodalitäten

2.1 Unsere Angebote, einschließlich der Darstellung der Waren- und Dienstleistungen in unserem Online-Shop, sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

2.2 Mit der Bestellung, die über den Online-Shop unter https://rittner.servicebund.com/home, per E-Mail: verkauf@rittnerfoodservice.de oder per Telefon: 089 / 130746-0 erfolgen kann, gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellten Waren und dazugehörigen Dienstleistungen (Kaufangebot) ab. Im Online-Shop erfolgt die Abgabe des Kaufangebots mit Anklicken des Buttons "Jetzt bestellen".

2.3 Eine nach erfolgter Bestellung von unserem Bestellsystem automatisch per E-Mail generierte Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung), gilt nicht als Annahme des Kaufangebots. Ein Vertrag kommt nicht bereits durch diese Eingangsbestätigung, sondern erst durch unsere ausdrückliche Erklärung der Annahme des Kaufangebots (Auftragsannahme) oder die Lieferung der Ware an den Käufer zustande.

3. Lieferung, höhere Gewalt

3.1 Die Lieferung erfolgt frei Haus, sofern der Netto-Warenwert der Bestellung mindestens Euro
500 beträgt. Bei einem niedrigeren Warenwert berechnen wir Transportkosten in Höhe von Euro 20.

3.2 Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den daraus entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf
Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

3.3 Von uns in Aussicht gestellte und im Rahmen der Bestellung oder der Auftragsannahme
genannte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind stets unverbindlich, es sei
denn, dass wir schriftlich eine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt haben.
Fixhandelskäufe gemäß § 376 HGB bedürfen ebenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung.

3.4 Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren (einschließlich eingeschränkter Lieferfähigkeit aufgrund von
Pandemien), ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebs- und
Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie unsere Lieferanten betreffen
(Nichtverfügbarkeit der Leistung), entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren
Nachwirkung sowie einer angemessenen Anlaufzeit danach von der Lieferpflicht.
Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt, behördlicher
Maßnahmen oder Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen. Handelt es sich nicht nur um ein vorübergehendes Leistungshindernis oder dauert das Hindernis infolge der höheren Gewalt länger als zwei Monate an, sind wir und der Käufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall sind wir nicht zur (teilweisen) Lieferung verpflichtet und ist der Käufer nicht zur Erbringung der (teilweisen) Gegenleistung verpflichtet und erhält die von ihm geleistete Anzahlung
unverzüglich zurück; Schadensersatzansprüche stehen ihm daraus nicht zu.

3.5 Der Käufer wird uns auf Verlangen eine Empfangsbestätigung bezüglich der gelieferten Waren ausstellen.

3.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistung berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

4. Gelieferte Behältnisse, Verpackungen

4.1 Mit der Lieferung übergebene Behältnisse und sonstige Hilfsmittel („gelieferte Behältnisse“),
wie z. B. Europaletten, Kisten und Container etc., werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Dies
gilt nicht für Getränkekisten und andere Behältnisse und Hilfsmittel, die dem Pfandsystem
unterliegen. Wir nehmen entleerte und in ordnungsgemäßen Zustand befindliche gelieferte
Behältnisse zurück und werden dem Kunden vorbehaltlich einer Prüfung eine entsprechende
Gutschrift erteilen. Eine Rücknahme erfolgt nicht, soweit die Anzahl bzw. Menge der Behältnisse die Anzahl bzw. Menge der von uns in Rechnung gestellten gelieferten Behältnisse übersteigt.

4.2 Begehrt der Käufer von uns die Rücknahme von Verpackungen im Sinne des § 15
Verpackungsgesetz, nehmen wir die Verpackungen an unserer nächstgelegenen Betriebsstätte zurück, wobei der Käufer die Kosten des Transportes zu der Betriebsstätte trägt, an welcher die Rücknahme erfolgt.

5. Zahlung, Rechnungen

5.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart
worden ist. Der Käufer ist nicht zum Skontoabzug berechtigt.

5.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.3 Wir sind berechtigt, Rechnungen ohne Einhaltung einer bestimmten Form und ausschließlich
elektronisch zur Verfügung zu stellen.

6. Warenangaben, Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

6.1 Sämtliche Produktinformationen, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften und dem Online-Shop enthaltenen oder im Rahmen von Beratungen oder (auch öffentlichen) Auskünften, Anpreisungen oder Werbungen von uns oder Dritten preisgegebenen
Informationen, dienen nur der unverbindlichen Orientierung und stellen keine rechtlich
bindenden Beschaffenheitsangaben oder -garantien dar, soweit nicht in einer Auftragsannahme ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.

6.2 Erfolgt eine Lieferung vereinbarungsgemäß außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
übernehmen wir – vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen Vereinbarung – keine
Haftung dafür, dass die Waren den Bestimmungen des Staates, in welchem die Lieferung erfolgt, entsprechen.

7. Gewährleistung, Untersuchungspflicht, Rügeobliegenheit

7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen)
gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen
Fällen unberührt bleiben die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien Dritter (z.B. Hersteller).

7.2 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).

7.3 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der
Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so hat der
Käufer uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Der Anzeige ist ein Foto der
Chargennummer beizufügen. In jedem Fall sind erkennbare Mängel unverzüglich nach Lieferung und nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für den Fall von Rückrufen oder öffentlichen Warnungen in Bezug auf die von uns
gelieferten Waren.

7.4 Beanstandungen und Rügen müssen direkt uns gegenüber geltend gemacht werden –
Beanstandungen und Rügen gegenüber Dritten, wie z.B. Herstellern, Handelsvertretern oder
Transporteuren, stellen keine form- und fristgerechten Beanstandungen bzw. Rügen dar.

7.5 Werden berechtigte Sachmängel der gelieferten Ware rechtzeitig angezeigt, sind wir – nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl – berechtigt, die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware, sofern möglich und für den Käufer zumutbar, nachzubessern. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen
mindern.

8. Haftung

8.1 Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

8.2 Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist außer bei der Verletzung von Leib, Leben oder
Gesundheit unsere Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens
beschränkt.

8.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder Arglist, soweit wir im Einzelfall eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware
übernommen haben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Verjährung

9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung. Die vorstehenden
Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die
vorstehende einjährige Verjährungsfrist gilt zudem abweichend von § 445b Abs. 1 BGB für
Ansprüche des Käufers nach § 445a BGB, sofern der letzte in der Lieferkette geschlossene
Vertrag bezüglich dieser Ware ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 Abs. 1 BGB ist.

9.2 Schadensersatzansprüche des Käufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

10.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns
gehörenden Waren erfolgen.

10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das
Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr
berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt
der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir
dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine
derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

10.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 10.4.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu
verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

10.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir
als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit
Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen
Waren. Im Übrigen gelten für das entstehende Erzeugnis dieselben Regelungen, wie für
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

10.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen
Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in
Ziffer 10.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.

10.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten
uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner
Leistungsfähigkeit im Sinne des § 321 Abs. 1 BGB vorliegt und wir den
Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 10.3 geltend
machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt,
die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

10.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%,
werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

11. Untersuchungen, Probenziehungen

11.1 Sollten von uns gelieferte Waren einer Probenziehung im Rahmen der
Lebensmittelüberwachung unterliegen, hat der Käufer sicherzustellen, dass die prüfende Stelle
eine amtlich verschlossene oder versiegelte Gegenprobe übergibt. Der Käufer wird zudem für
eine sachgerechte Lagerung der Gegenprobe über einen möglichst langen Zeitraum sorgen und
uns unverzüglich über den Vorgang informieren und Kopien etwaiger Bescheinigungen der
prüfenden Stelle übermitteln.

12. Prüfung lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit bei Auftreten von Abweichungen

12.1 Stellt der Käufer fest, dass bei einem oder mehreren Artikeln einer Lieferung ein Mangel
vorliegt, der sich auf die Verkehrsfähigkeit der gelieferten Waren negativ auswirken kann, wird
der Käufer mithilfe von geeigneten Stichproben feststellen (lassen), ob weitere Waren derselben
Charge von dem Mangel betroffen sind. Dasselbe gilt, wenn der Käufer feststellt, dass eine
Diskrepanz zwischen Deklaration und Inhalt von gelieferter Ware vorliegt.

12.2 Der Käufer ist verpflichtet, uns die Ergebnisse einer nach Ziffer 12.1 durchgeführten
Überprüfung unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer ist uns zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
der aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten in Ziffer 12 entsteht.

13. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrechte

13.1 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14. Nutzung und Verarbeitung von Geschäftsdaten ohne Personenbezug

14.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden verarbeiten wir nicht-
personenbezogene Geschäftsdaten, die aus den jeweiligen Transaktionen mit diesen Kunden
stammen. Zu diesen Geschäftsdaten gehören insbesondere Bestellmengen, Produktkategorien, Transaktionsvolumen sowie andere vergleichbare, transaktionsbezogene Informationen, die keinen Rückschluss auf natürliche Personen zulassen.

14.2 Sollte es sich bei den verarbeiteten Geschäftsdaten ursprünglich um personenbezogene
Daten handeln, werden diese vor jeglicher weiterer Verarbeitung durch uns vollständig
anonymisiert. Anonymisierung bedeutet, dass die Daten so verändert werden, dass eine
Re-Identifizierung einer Person dauerhaft ausgeschlossen ist. Die anonymisierten
Geschäftsdaten werden ausschließlich für die folgenden Zwecke verwendet:

14.2.1 Erstellung aggregierter statistischer Auswertungen zur Optimierung unserer
Geschäftsprozesse, Angebote und Dienstleistungen;

14.2.2 Analyse allgemeiner Marktentwicklungen und -trends, um unser Angebot
marktgerecht anzupassen und zu verbessern;

14.2.3 Durchführung von Marktforschungsstudien, die der Entwicklung neuer Produkte und
Dienstleistungen dienen.

14.3 Eine Weitergabe der anonymisierten Geschäftsdaten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zu den in Ziffer 14.2 genannten Zwecken erforderlich ist. Zu den Empfängern können insbesondere Geschäftspartner, Lieferanten, Forschungseinrichtungen und externe Dienstleister gehören. Es wird sichergestellt, dass die weitergegebenen Daten keine Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen. Personenbezogene Daten werden in keinem Fall weitergegeben.

14.4 Zur Sicherstellung der vollständigen und unwiderruflichen Anonymisierung setzen wir
angemessene technische und organisatorische Maßnahmen um. Diese Maßnahmen werden
regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den neuesten rechtlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen und jegliche Möglichkeit einer Re-Identifizierung
auszuschließen.

14.5 Die anonymisierten Geschäftsdaten werden über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus nur so lange gespeichert, wie dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Da diese Daten keinen Personenbezug mehr aufweisen, unterliegen sie nicht den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschpflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

14.6 Darüber hinaus behalten wir uns vor, Geschäftsdaten, die aus der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden stammen, an Lieferanten oder sonstige Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies zur Berechnung von Ansprüchen erforderlich ist. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf natürliche Personen möglich sind. Die verbundenen Unternehmen werden die übermittelten Geschäftsdaten nur für die oben genannten Zwecke verwenden und ebenfalls sicherstellen, dass eine Re-Identifizierung
ausgeschlossen ist.

15. Datenschutz / Verarbeitung personenbezogener Daten

15.1 Im Rahmen der Vertragserfüllung erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten
unserer Kunden, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zahlungsinformationen. Die
Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und auf Grundlage
der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (Erfüllung eines
Vertrags).

15.2 Detaillierte Informationen über die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung
personenbezogener Daten sowie die Rechte der Kunden (z. B. auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Widerspruch) sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die unter
https://rittnerfoodservice.servicebund.de/footer/datenschutz.html abrufbar ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Diese AGB unterliegen ebenso wie Verträge, die unter Einbeziehung dieser Bedingungen
geschlossen sind, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen
Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

Version 01.02.2026
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